Die Polizei in Deutschland hat eine lange und komplexe Geschichte. Der Begriff “Polizei” stammt vom altgriechischen Wort “polis” ab, was “Stadt” bedeutet . Die Ableitung “politeia” bedeutet “Staatsverwaltung” und wurde später als “policia” übernommen .
Die deutsche Polizei besteht aus den Polizeibehörden der Länder und des Bundes, einschließlich der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Polizei beim Deutschen Bundestag .
Die Aufgabe der Polizei ist es, die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren . Die Polizei untersucht auch strafbare und ordnungswidrige Handlungen und nimmt alle Anordnungen vor, um die Verdunklung der Sache zu verhüten .
Die Polizei schützt auch private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde .